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UNSER SCHADENMELDUNG-SERVICE: GANZ EINFACH, GANZ DIREKT

UNSER SCHADENMELDUNG-SERVICE: GANZ EINFACH, GANZ DIREKT

Für Ihre Schadenmeldung wenden Sie sich gerne direkt an uns. Sie können den Schaden melden, indem Sie zu der jeweiligen Versicherungssparte hier das entsprechende Schadenformular abrufen.

Die Formulare können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und dann unterschrieben per Fax oder E-Mail an uns weitergeben – oder sie drucken einfach das Formular blanko aus und nutzen es als Vorlage für Ihre handschriftliche Meldung.

Schadenanzeige Haftpflicht

Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie einen Haftpflichtschaden melden möchten.

Schadenanzeige KFZ

Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie einen KFZ-Schaden melden möchten.

Sachschadenanzeige

Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie einen Sachschaden melden möchten.

Für die Anzeige der Schadenformulare benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie hier herunterladen.

WAS SIE IM SCHADENFALL BESONDERS BEACHTEN SOLLTEN?

SCHADENMINDERUNGSPFLICHT

Bei der Schadenminderungspflicht muss der Betroffene nach Möglichkeit dafür sorgen, daß der eingetretene Schaden nicht durch eigene Unachtsamkeit vergrößert oder gefördert wird.

Liegt grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer vor, besteht kein Versicherungsschutz seitens der Gesellschaft. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • selbstgeflickte elektrische Sicherungen
  • gefüllte Benzinkanister in der Wohnung
  • eine laufende Waschmaschine in Abwesenheit
  • trotz Übermüdung Auto fahren
  • abgefahrene Reifen

ANZEIGEPFLICHT

Bei der Auskunftspflicht ist es insbesondere wichtig, bereits am Schadenort die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

 

Folgende Maßnahmen sind am Beispiel eines Kraftfahrzeugschadens von Wichtigkeit:

  • provisorisches Absichern der Schadenstelle
  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges
  • Personalien des Fahrers
  • Beweise sichern (Personalien der Zeugen, Fotos vom Schaden)
  • Ort und Zeit
  • Versicherer und Versicherungsnummer des Schadengegners
  • Skizze vom Unfallort
  • Aufnahme des Protokolls ohne Schuldzugeständnis
  • Fahrzeug an den Rand fahren, keine Behinderung anderer

 

Die Schadenstelle darf auf keinen Fall ohne Absprache verlassen werden. Bei jeglichen Unstimmigkeiten ist die Polizei zu verständigen.

Alle diese Maßnahmen sind notwendig, um den Versicherer in seiner Ermittlung zur Feststellung des Schadenhergangs und des Schadenumfangs nicht zu behindern.

Gegebenenfalls sind auch Veranstalter, Beförderer oder das Hotel zu informieren und sich hierüber eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Nach Mitteilung des Schadens erhält der Versicherungsnehmer eine Schadenanzeige, die vollständig und korrekt ausgefüllt an den Versicherer gesandt werden muß.

Unsere Kontaktdaten:
T: +49 (0) 385 55 59 74-88
kontakt@martens-prahl-schwerin.de


Gegebenenfalls erhalten Sie von uns auch die Telefonnummern unserer Partnerfirmen.


Um über das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges den entsprechenden Versicherer herauszufinden, kontaktieren Sie den Zentralrufstellen für den Autoversicherer.


Der Zentralruf hat eine eigene, unabhängige Datenbank, die von den Autoversicherern gespeist wird. Diese übermitteln für jedes versicherte Fahrzeug das amtliche Kennzeichen, den zugehörigen Versicherer, die Versicherungsnummer, Vertragsanfang und -ende sowie die zuständige Regulierungsstelle.


Die Rufnummer lautet: +49 (0) 180 25 0 26